Kronen-Apotheke

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  8. Die Kronen-Apotheke behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu modifizieren und sie der technischen sowie der rechtlichen Entwicklungen anzupassen.

  9. Soweit unverbindliche Reservierungen für Arzneimittel oder andere Produkte getätigt werden, kommt ein Kaufvertrag hierüber erst zustande, wenn die Arzneimittel/Produkte in der Kronen-Apotheke abgeholt (ausgehändigt) oder aber mittels eines Boten der Kronen-Apotheke zugestellt (übergeben) werden. Die Bereitstellung der reservierten Arzneimittel/Produkte erfolgt vorbehaltlich deren Verfügbarkeit.